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BGH, 31.05.1961 - IV ZR 5/61 |
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- BGH, 13.03.1959 - IV ZR 283/58
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Auszug aus BGH, 31.05.1961 - IV ZR 5/61
Sollte festgestellt werden, daß für den Kläger durch die verfolgungsbedingte Erwerbsbeschränkung der Entschädigungszeitraum begonnen und ihm demnach in irgendeiner Zeit Kapitalentschädigung zugestanden hat, ist das Urteil vom 13. März 1959 - IV ZR 283/58 - (RzW 1959, 324 Nr. 26) zu beachten. - BGH, 29.04.1959 - IV ZR 313/58
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Auszug aus BGH, 31.05.1961 - IV ZR 5/61
Wie der erkennende Senat im Urteil vom 29. April 1959 - IV ZR 313/58 - (RzW 1959, 401 Nr. 45) ausgesprochen hat, beginnt der Entschädigungszeitraum für den in der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit beschränkten Verfolgten solange nicht, als er aus seiner - verbliebenen - Erwerbstätigkeit noch eine ausreichende Lebensgrundlage hat. - BGH, 30.09.1960 - IV ZR 66/60
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Auszug aus BGH, 31.05.1961 - IV ZR 5/61
Sollte dem Kläger die Rente zuerkannt werden können, ist die Entscheidung des erkennenden Senats vom 30. September 1960 - IV ZR 66/60 -, LM Nr. 5 zu § 83 BEG, von Bedeutung, wonach Verfolgten, die nur einen Beschränkungsschaden erlitten haben, die volle Rente zusteht, wie sie sich aus § 83 BEG in Verbindung mit § 22 der 3. DV-BEG samt Anlage 5 errechnet.
- BGH, 15.05.1963 - IV ZR 321/62
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Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1961 - IV ZR 5/61 -, RzW 1961, 553, ausgeführt hat, erfordert es eine den Lebensumständen gerecht werdende Betrachtungsweise, den Unternehmer oder freiberuflich.Der der Entscheidung vom 31. Mai 1961, a.a.O., zugrunde liegende Gedanke kommt jedoch auch im vorliegenden Fall zum Tragen.